Geschäftsordnung

 

Stand: 07.03.2020

§1 Einleitung

Nach §8 der Satzung des Vereins „Haldern Strings“ e.V. enthält diese Geschäftsordnung alle die Satzung ergänzenden Richtlinien des Vereinslebens.

§2 Mitgliedschaft

2.1 Mitglieder sind alle Vereinsgründer und jeder weitere, der im Sinne der Satzung einen
Aufnahmeantrag stellt und vom Vorstand bzw. der Mitgliederversammlung aufgenommen
wird.

2.2 Die Satzung unterscheidet aktive und passive Mitglieder.

2.3 Minderjährige bedürfen zur Aufnahme der schriftlichen Zustimmung der Eltern oder des
Erziehungsberechtigten.

2.4. Die Mitglieder haben das Recht, an den Mitgliederversammlungen des Vereins
teilzunehmen, Anträge zu stellen und vom vollendeten 18. Lebensjahr ab das Stimmrecht
auszuüben. Bis dahin wird das Stimmrecht durch den gesetzlichen Vertreter wahrgenommen.
Jedes stimmberechtigte Mitglied hat eine Stimme, die es nur persönlich abgeben kann.

2.5 Die Mitgliedschaft ist nicht übertragbar und nicht vererbbar. Die Ausübung der
Mitgliedschaft kann nicht einem anderen überlassen werden.

2.6 Auf Antrag an den Vorstand kann ein Ruhen der Mitgliedschaft vereinbart werden. Der
Vorstand besteht aus erwachsenen Mitgliedern.

§3 Mitgliedsbeiträge

3.1 Der Mitgliedsbeitrag beläuft sich für aktive und passive Mitglieder auf 5, 00 Euro/mtl.

3.2 Die Beitragspflicht beginnt im Monat der Aufnahmebestätigung durch den Vorstand
bzw. durch die Mitgliederversammlung.

3.3 Die Mitgliedsbeiträge werden vierteljährlich abgebucht.

§4 Ensemblearbeit

4.1 Den Ensembles können nur Mitglieder beitreten.
Innerhalb der Ensembles wird mindestens ein Ensemblesprecher für ein Jahr gewählt.

4.2 Über die Eignung eines Schülers für ein Ensemble entscheidet das Lehrerkollegium des
Vereins Haldern Strings e.V. auf Vorschlag des unterrichtenden Lehrers und des Lehrers
des abgebenden Ensembles.

4.3. Für den Beitritt zu den Cadet-Strings bzw. den Haldern-Strings ist ein Probevorspiel vor
dem Lehrerkollegium des Vereins Haldern Strings e.V. zu absolvieren.

4.4 Mit dem Beitritt zum Ensemble verpflichten sich die Mitglieder zur
• regelmäßigen und pünktlichen Teilnahme an allen Übungsstunden, Arbeitsphasen, Auftritten
und Konzerten,
• einer unverzüglichen Bekanntgabe, wenn Termine nicht wahrgenommen werden können,
• dem ausreichenden Üben der Ensemblestimmen zu Hause
• deren auswendige Beherrschung zum festgesetzten Termin.

4.5 Zur Finanzierung des Ensembleunterrichtes wird pro Teilnehmer ein Ensemblegeld erhoben:
Dieses wird für Geschwisterkinder gestaffelt:
Erstes Ensemblemitglied: 15, 00 € /mtl.
Jedes weitere Geschwisterkind: 7, 00 € /mtl.
Der Vorstand kann nach Prüfung im Einzelfall auf das Entrichten des Ensemblegeldes
verzichten.

§5 Vereinsarbeit

5.1 Der Verein verfolgt seine satzungsgemäßen Ziele zunächst in der Bildung von Streicher-
Ensembles aus Kindern und Jugendlichen (derzeit: „Haldern Strings“, „Cadet
Strings“,“Junior Strings“ und „Mini Strings“) und deren Unterstützung finanziell und
organisatorisch.

5.2 Die Bildung weiterer Ensembles, wie z.B. Kammermusikgruppen ist mit dem Vorstand
abzustimmen.

5.3 Des Weiteren vorgesehen sind Kostenbeiträge bzw. -übernahmen insbesondere bei
Anschaffung von Noten, Instrumenten u.ä., für Proben und Konzerträume sowie
Veranstaltungen von Arbeitsphasen.

5.4 Der Verein stellt im Rahmen seiner Möglichkeiten Leihinstrumente für einen begrenzten
Zeitraum gegen Gebühr zur Verfügung. Anspruch hierauf besteht jedoch nicht.

§6 Einnahmen

6.1 Mitgliedsbeiträge und Ensemblegelder werden von der Mitgliederversammlung beschlossen.

6.2 Eintrittsgelder und Kostenbeteiligungen werden vom Vorstand festgelegt.